Familienentlastende und -unterstützende Dienstleistungen über die Pflegekasse

Für Menschen mit Pflegegrad und pflegende Angehörige bieten wir diverse Entlastungs- und Betreuungsangebote.

Als anerkannter Dienstleistungserbringer rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab, es entstehen Dir keinerlei Kosten.

Informiere Dich hier zu möglichen Inhalten.

In einem unverbindlichen Gespräch finden wir gemeinsam heraus, was für Dich und Deinen Angehörigen gut ist.

Haushaltshilfe

Wir erledigen unter Anderem : Einkauf und Botengänge, Wäsche- und Raumpflege, Staubsaugen, die Küche flott machen, Reinigungsarbeiten, Fensterputzen.
Darüber hinaus kochen wir auch in Deinem Zuhause.

Betreuung

Wir übernehmen Betreuung für Menschen innerhalb Deines Familiensystems ganz nach Bedarf.
Das können zum Beispiel die pflegebedürftige Person oder auch  Geschwisterkinder sein.

Alltagsbegleitung

Der Gang zur Arztpraxis, zu Behörden; gemeinsam einkaufen; Begleitung und Unterstützung bei Freizeitgestaltung und Beschäftigung - alles was den Alltag erleichtert und angenehmer macht, kann Inhalt sein.

Interessiert?

Ruf einfach an, schreib eine Mail oder Whatsapp Nachricht.

Das Wichtigste in Kürze

01

Wer hat Anspruch?

Der Anspruch ergibt sich aus der nachgewiesenen Pflegebedürftigkeit über den Pflegegrad. Die Person mit Pflegegrad kann direkt Leistungen in Anspruch nehmen, aber ebenso die pflegenden Angehörigen dieser Person.
Innerhalb von Familien sind es häufig Angehörige, die ihr Kind oder einen Elternteil mit Pflegegrad pflegen. Gestaffelt nach Pflegegrad bestehen für alle Pflegegrade Ansprüche.
 

02

Wird uns dann nicht das Pflegegeld gekürzt?

Nein, Du kannst Dein Pflegegeld wie gehabt weiter erhalten und wir können trotzdem über andere "Töpfe" tätig werden. Dir fallen keinerlei Kosten oder Pflegegeldkürzungen an.

03

Seid ihr nur für junge Familien und Eltern da?

Jein, unser Hauptaugenmerk liegt bei den besonderen Bedürfnissen von jungen Familien. So kann zum Beispiel ein Elternteil chronisch krank sein und einen Pflegegrad haben, ebenso ein Kind der Familie.
Wir betreuen ebenfalls ältere Menschen mit Pflegegrad, alle Altersgruppen gehören generationsübergreifend ins Familiensystem.

04

Muss ich extra Anträge stellen?

Nein, sobald es einen Bescheid über einen Pflegegrad gibt, gilt der Ansprcuh auf Entlastungs- und Unterstützungsleistungen grundlegend gesetzlich. Gesonderte Anträge sind darüber hinaus nicht nötig.

05

Können wir zwischen Haushaltshilfe und Betreuung wählen?

Ja, es ist beides oder auch nur eins möglich. Manchmal ändern sich auch Bedürfnisse, sodass wir immer wieder neu anpassen können.

06

Fallen Kosten an?

Nein, mit Vorliegen eines Pflegegrades gilt ein grundlegender Anspruch auf Entlastungs- und Unterstützungsleistungen. Diese werden von der Pflegekasse in voller Höhe übernommen.
Wir sind anerkannter Dienstleister und können mit allen Pflegekassen in Mecklenburg-Vorpommern abrechnen.

07

Wie ist der Ablauf?

Am besten rufst Du unverbindlich an oder schreibst eine Email oder Nachricht. Wir klären zusammen Deinen Anspruch, das Vorgehen und Deine Bedürfnisse. Wir können das am Telefon klären oder ein persönliches Treffen in unserem Büro vereinbaren.

08

Pflegegrad 1 - haben wir schon Anspruch?

Ja, bereits mit Pflegegrad 1 gibt es einen Anspruch auf den sogenannten monatlichen Entlastungsbetrag. Über diesen "Topf" ist bereits Unterstützung möglich. Für jeden Monat, den der Pflegegrad besteht, ist ein Zeitbudget von drei Stunden nutzbar. Dieses summiert sich auf, wenn es nicht direkt genutzt wird.

09

Wieviel Unterstützung kann ich pro Monat erhalten?

Das kommt auf den "Topf" an, der genutzt werden soll. Vereinfacht gesagt ist von drei Stunden pro Monat über den Entlastungsbetrag bis hin zu durchschnittlichen 20 Stunden pro Monat bei Nutzung aller "Töpfe" über ein Jahr möglich. Punktuell kann wiederum in Bedarfssituationen auch tagtäglich bis zu acht Stunden über die sogenannte Verhinderungspflege genutzt werden. Klingt kompliziert? Ist es ehrlich gesagt zunächst auch ein bisschen, im gemeinsamen Gespräch lässt sich angepasst an Deine Bedürfnisse gut abschätzen, welchen Weg wir davon gehen wollen. Nichts ist in Stein gemeißelt und kann auch jederzeit nachjustiert werden.

10

Verfällt ein ungenutzter Anspruch?

Das kommt ein bisschen auf den "Topf" an, aber grundsätzlich sind innerhalb eines Jahres flexibel die verschiedenen Anspruchsarten zu nutzen. Sie verfallen nicht monatlich durch Nicht-Nutzung sondern summieren sich gegebenenfalls auf.
So kann ein ungenutzer Anspruch aus dem Entlastungsbetrag eines letzten zurückliegenden Jahres noch bis Juni des Folgejahres genutzt werden. Sollte der Pflegegrad das ganze letzte Jahr (12 Monate) bestanden haben, sind das etwa 36 Stunden an Zeitbudget für Unterstützung.

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Übernehmt ihr auch Pflege?

Nein, klassische Pflegeleistungen werden von uns nicht abgedeckt. Wir verabreichen keine Medikamente und führen keine Wundversorgung durch.
Während der Betreuung von Kindern dagegen übernehmen wir altersgerechte Übernahme oder Unterstützung bei der Körperpflege, zum Beispiel beim Waschen, Zähneputzen oder Toilettengang.

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Kommt immer dieselbe Person?

Es gibt eine feste Bezugsperson, die zu Dir kommt. 
Je nach Häufigkeit und Dauer unserer Tätigkeit bei Dir hat sich ein Zweier-Team bewährt, sodass auch im Krankheits- oder Urlaubsfall jemand den Du bereits kennst, verlässlich unterstützen kann.

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Wie verläuft die Terminvergabe?

Individuell nach Deinen Bedürfnissen.
Am meisten hat sich bewährt, dass ein grober Zeitplan aufgestellt wird, zum Beispiel immer mittwoch vormittags oder alle zwei Wochen am Montag. Das Leben kommt manchmal auch mit ungeplanten Terminen um die Ecke, sodass das nicht in Stein gemeißelt sein muss.
Du kannst die Zeiten von Anbeginn an oder im Verlauf mit Deiner festen Bezugsperson direkt abstimmen. 

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Was braucht ihr von mir?

Die Angaben des Pflegegrades, seit wann dieser besteht und ob gegebenenfalls darüber schon Leistungen abgerufen worden sind.
Wir brauchen etwas Zeit für ein Gespräch, um die verschiedenen Möglichkeiten zu besprechen und gemeinsam herauszufinden, was Du brauchst und welche Person gut zu Dir oder Deinem Angehörigen passen würde. Wenn wir uns treffen, plane dafür ca. 45 min ein.
Zur Abrechnung braucht es von Zeit zu Zeit eine Unterschrift, um den Rest kümmern wir uns. Keine Vorleistung, keine Rechnungsbegleichung,  nichts weiter - wir wollen es Dir ja einfacher und nicht noch schwerer machen.
 

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Wann könnt ihr starten?

Das Gute an den verschiedenen "Töpfen" der Pflegekassen ist, dass sie individuell und nach Bedarfslage genutzt werden können.
So können wir langfristig für die Zukunft planen, bei personeller Kapazität aber auch sehr spontan und kurzfristig beginnen.

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